Wie verlässlich sind Vaterschaftstests?
In Deutschland wird die Qualität von Vaterschaftstests streng kontrolliert. Nur wenn alle Auflagen erfüllt sind, ist der Test auch vor Gericht gültig.
1. Wer kontrolliert die Qualität der Anbieter?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist eine Gesellschaft, die im Auftrag des Staates Prüfungen und Zertifizierungen durchführt1. Jedes deutsche Labor muss sich dort anmelden und nachweisen, dass es alle Anforderungen bezüglich Qualität und Sicherheit erfüllt. Das ist seit Februar 2011 im Gendiagnostikgesetz festgelegt2.
Zusätzlich müssen alle deutschen Anbieter die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) am Robert Koch-Institut einhalten3. Diese stellt sicher, dass die Vaterschaftstests gemäß dem „allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik“ durchgeführt werden. Die Richtlinie ergänzt und präzisiert die Forderungen des Gendiagnostikgesetzes.
Alle deutschen Labore sind auch nach der Akkreditierung verpflichtet, regelmäßig ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Die verantwortlichen Sachverständigen müssen mindestens einmal jährlich ihre Kenntnisse in der biostatistischen Auswertung belegen. Die im Labor verwendeten Analyseverfahren müssen sogar mindestens zweimal jährlich in externen Ringversuchen getestet werden.
Diese Regeln sollen garantieren, dass in Deutschland ein einheitliches Qualitätsniveau herrscht. Ausländische Anbieter brauchen keine Akkreditierung und sind nicht an die deutschen Gesetze gebunden – deren Qualität kann daher schwankend sein.
Das Prüfsiegel der DAkkS ist damit eines der wichtigsten Kennzeichen für die Qualität und Kompetenz der Anbieter von Vaterschaftstests.
2. Wie verlässlich ist das Ergebnis?
Ein Vaterschaftstest kann eindeutig beweisen, dass ein Mann nicht der biologische Vater eines Kindes ist. Das Gegenteil ist jedoch nicht der Fall: Einen eindeutigen Beweis für eine Vaterschaft kann er nicht liefern. Statistische Berechnungen der Wahrscheinlichkeit spielen hier eine entscheidende Rolle4.
Die Richtlinie der GEKO gibt hier einen klaren Wert vor: Ab einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % gilt die „Verwandtschaftshypothese als praktisch erwiesen“ – Gerichte akzeptieren dies als Beweis. Bei der häufigsten Analysemethode – mit Hilfe der STR-Systeme – müssen dazu mindestens 15 Marker untersucht werden, im Zweifelsfall sogar mehr.
Eine Vaterschaft kann ausgeschlossen werden, wenn bei vier oder mehr dieser STR-Systeme unvereinbare Abweichungen zwischen möglichem Vater und Kind auftreten. Um ganz sicher zu gehen, sind die Labore dann verpflichtet, noch eine zweite Gewebeprobe zu untersuchen.
3. Kann ich den Test vor Gericht verwenden?
Alle deutschen Anbieter, die eine Akkreditierung bei der DAkkS vorweisen können, sind an strenge Gesetze und Richtlinien gebunden. Die Ergebnisse ihrer Vaterschaftstests erfüllen daher auch alle Kriterien, um vor Gericht als Beweis zugelassen zu werden. Die letzte Entscheidung liegt allerdings allein beim Richter.
Wichtig ist dabei: Die Anbieter sind dafür verantwortlich, dass eine Einverständniserklärung aller Beteiligten vorliegt. Sie müssen dokumentieren, dass die Entnahme der Gewebeprobe und deren Versand durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgte. Und sie müssen ihre Analysen nachweislich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik durchführen.
Ausländische Anbieter sind nicht an die deutschen Gesetze gebunden. In manchen Ländern wird auch keine Einverständniserklärung gefordert – nach deutschem Recht eine klare Ordnungswidrigkeit. In vielen Fällen werden also Vaterschaftstests, die im Ausland durchgeführt wurden, in Deutschland nicht von den Gerichten akzeptiert werden.